Kostenübernahme der Zuständigen Berufsgenossenschaft / Unfallkasse:

Um die Kosten von der zuständigen Berufsgenossenschaft erstattet zu bekommen, müssen Sie die TN über den in der E-Mail gesendeten Selbstverwaltungslink online eintragen und das Abrechnungsformular korrekt und im original ausfüllen und am Kurstag vorlegen.

 

 

 

Hinweis: Wenn Sie Mitglied bei der BGN oder BGW oder einer Unfallkasse sind lesen sie bitte Unterhalb weiter.

 

 

Wenn Sie bei einer der folgenden BG's Sind, müssen Sie das unterhalb verlinkte Dokument wie folgt ausfüllen:

  • BG BAU
  • BG ETEM
  • BGHM
  • BGHW
  • BG RCI 
  • BG Verkehr
  • VBG

 

BGW -
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

 

Bei der BGW müssen Sie sich vorab online anmelden und alle Teilnehmerdaten vorab ausfüllen. Teilnehmer dürfen NICHT nachträglich Handschriftlich auf dem Dokument ergänzt werden.

Sollten Sie also kurzfristig weitere Teilnehmer anmelden wollen, müssen diese erneut online eingegeben werden. Mehrere Formulare sind zulässig.

 

Unten auf der Seite finden Sie den Button „Kostenübernahme per Online-Verfahren starten (Login)“. Dort sind alle relevanten Informationen auszufüllen und das Dokument muss ausgedruckt und korrekt ausgefüllt (Siehe oben) im Original zum Kurstag mitgebracht werden. Anders ist die Abrechnung über die BGW nicht möglich und die Mitarbeiter werden der Firma in Rechnung gestellt.

 

BGW Formulare sind daran zu erkennen, dass auf der linken Seite ein Aufdruck mit: BGW (Datum) Kostenübernahmebestätigung aufgebracht wurde. 

BGN
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe 

Bei der BGN müssen Sie das offizielle BGN-Abrechnungsformular verwenden. 

Alternativ kann das Formular telefonisch bei der BGN unter
Tel. 0621 – 4456 3222 oder per E-Mail ersthelferausbildung@bgn.de
beantragt werden.

 

In dem maschinenlesbaren Abrechnungsformular, das die BGN Ihnen nach Anforderung zuschickt, sind bereits Ihre Unternehmensdaten mit der BGN-Versicherungsnummer der Betriebsstätte eingedruckt. Sollen Beschäftigte mehrerer Betriebsstätten am Ersthelferlehrgang teilnehmen, müssen Sie für jede dieser Betriebsstätten ein Abrechnungsformular anfordern. 

Das Formular wird dem Mitgliedsbetrieb innerhalb von 5 - 7 Werktagen per Post zugesendet. 

Daher bitte rechtzeitig vor Kurstermin beantragen, sodass dieses Dokument am Kurstag vorliegt! Sonst ist die Abrechnung über die BGN nicht möglich!

Unfallkassen-Mitgliedschaften

Jede Unfallkasse hat eigene Formulare und Anforderungen für die Schulungen.

Unfallkasse Rheinland-Pfalz:

Hier muss vorab die Kostenübernahme via Mail beantragt werden. Es kann nur ausgelerntes pädagogisches Fachpersonal übernommen werden. Azubis, Praktikanten, Hauswirtschafskräfte und Minijobber dürfen selbstverständlich auch am Kurs teilnehmen, werden allerdings der Einrichtung in Rechnung gestellt. 

Sie erhalten ein Kostenübernahmeformular sowie ein gesondertes Abrechnungsformular via Mail von der Unfallkasse zugeschickt.

HIER können Sie die Kostenübernahme beantragen.

 

Unfallkasse Hessen:

Hier müssen sowohl das Standard-Abrechnungsformular als auch von Ihrer Einrichtung Beantragte "Berechtigungsscheine" zum Kurstag mitgebracht werden. 
Diese müssen vorab über Ihr Unfallkassen-Portal beantragt werden. Sie erhalten die Berechtigungsscheine via Mail zugeschickt, 

HIER können Sie die Kostenübernahme beantragen.

 

 

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