ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
NotfallPLUS Inh. Michelle Kimura
Allgemeine Geschäftsbedingungen
NotfallPLUS Inh. Michelle Kimura · Kennziffer 8.2054 · Stand: Juli 2026
§ 1 Ausbildungsbetrieb
Ausbildungsbetrieb der Ausbildungen und Fortbildungen ist:
NotfallPLUS, Inh. Michelle Kimura, Hauptstraße 72, 56244 Sessenhausen
Tel.: 02626 2248746 · Mobil: 0176 41112113 ·
E-Mail: info@notfall.plus (Mo.–Sa. 08:00–18:00 Uhr) · www.notfall.plus
Ermächtigte Stelle, Kennziffer 8.2054.
Den jeweiligen Kursort sehen Sie bei der Buchung sowie in der Buchungsbestätigung.
§ 2 Anmeldung
[1] Für die Teilnahme an Lehrgängen ist eine Anmeldung erforderlich. Die Buchung
erfolgt online über unsere Buchungsseite
kursleben.de/s/notfallplus, während des
Übergangsbetriebs zusätzlich über unser bisheriges Buchungssystem
hiorg-server.de/kurse_extern.php?ov=rmw,
oder in Absprache per E-Mail.
[2] Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
[3] Die Teilnehmerzahl je Kurs ist auf 20 Teilnehmende beschränkt.
[4] Die Bestätigung erfolgt durch NotfallPLUS per E-Mail. Mit der Bestätigung
erhalten Sie Ihren persönlichen Verwaltungslink zur Buchung.
[5] Jede bestätigte Anmeldung ist verbindlich. Die Firma bzw. die/der Teilnehmende
ist zur Zahlung der Kursgebühr bzw. der Ausfallgebühr bei Nichtantritt verpflichtet
(Ausnahmen: § 3 Rücktritt, § 11 Widerrufsrecht für Verbraucher).
§ 3 Rücktritt von der Kursbuchung
[1] Betriebliche Schulungen: Bis zu 14 Tage vor Kursbeginn kann die
Anmeldung betrieblich gebuchter Inhouse-Schulungen in Textform (z. B. E-Mail) ohne
Angabe von Gründen storniert werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Ausfallgebühr in
Höhe von 400 € fällig und dem Betrieb in Rechnung gestellt.
[2] Private Teilnehmende: können bis 24 Stunden vor Kursbeginn in
Textform absagen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die Kursgebühr in voller
Höhe in Rechnung gestellt und ist entsprechend dem Zahlungsziel zu entrichten.
[3] Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 11) bleibt von diesen
Rücktrittsregelungen unberührt.
[4] Persönliche Sonderfälle obliegen einer Einzelfallentscheidung durch die
Koordination der Ausbildung.
§ 4 Rücktritt durch NotfallPLUS
[1] Erscheinen am Kurstag trotz ausreichender vorheriger Anmeldungen weniger als
6 Teilnehmende, muss die Kursleitung den Kurs aufgrund der geltenden Richtlinien der
Unfallversicherungsträger (DGUV Grundsatz 304-001) ggf. nach Rücksprache absagen.
In diesem Fall fallen für den Kunden Ausfallgebühren in Höhe von 500 €
zzgl. Fahrtkosten an. Sonderfälle obliegen einer Einzelfallentscheidung durch die
Koordination der Ausbildung.
[2] Bei Ausfall der Kursleitung kann der Kurs von NotfallPLUS auch kurzfristig abgesagt
werden. Bei kurzfristigem Ausfall (am Kurstag, kurz vor Lehrgangsbeginn) stellt der
Ausbildungsbetrieb Ausweichtermine zur Verfügung.
[3] Muss ein Kurs aus Personalmangel abgesagt werden, werden die angemeldeten
Teilnehmenden bis zu einem Werktag vor dem geplanten Termin schriftlich, per E-Mail oder
telefonisch benachrichtigt. Es werden Ausweichtermine angeboten; umgebuchte Teilnehmende
werden nach Möglichkeit bevorzugt berücksichtigt.
[4] Personalbedingte Kursabsagen oder Umbuchungen eines Kurstages werden frühzeitig,
mindestens jedoch eine Woche vor Kursbeginn, in Textform mitgeteilt; Ausweichtermine
werden angeboten.
[5] Bei Absage oder Verlegung eines Kurses durch NotfallPLUS werden bereits gezahlte
Kursgebühren erstattet, sofern kein Ausweichtermin wahrgenommen wird.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 8 (Haftung).
§ 5 Organisatorisches für Inhouse-Schulungen
[1] Die Kursleitung ist bis ca. 20 Minuten vor Kursbeginn am Veranstaltungsort. Kann diese
Zeit nicht eingehalten werden, wird der Auftraggeber telefonisch über die Verzögerung
informiert.
[2] Die Mindestteilnehmerzahl für Inhouse-Schulungen beträgt 12 Personen
(Brandschutzschulungen: mindestens 8), die maximale Teilnehmerzahl 20 Personen.
[3] Für Inhouse-Kurse bis einschließlich 12 Teilnehmende entsteht eine Inhouse-Gebühr von
60 € je Kurstag; ab 13–20 Teilnehmenden 120 € je Kurstag.
[4] Nach der Buchung erhalten Sie über Ihren Verwaltungslink unsere organisatorischen
Fragen zu Raum, Technik und Abrechnung; bitte beantworten Sie diese vollständig vor dem
Kurs. Entsprechen die Gegebenheiten vor Ort trotz vorheriger Absprache nicht den
Anforderungen der DGUV (z. B. Kursraumgröße oder Übungsfläche), ist die
Kursleitung verpflichtet, die Schulung aufgrund der geltenden DGUV-Richtlinien abzusagen.
In diesem Fall trägt der buchende Betrieb Ausfallgebühren in Höhe von 500 €
zzgl. Fahrtkosten.
§ 6 Abrechnung und Beurkundung
[1] Die Abrechnung der Kursgebühren bei betrieblichen Ersthelfer-Schulungen erfolgt in
der Regel über die Abrechnungsscheine der Unfallversicherungsträger/Berufsgenossenschaften
oder durch Rechnungsstellung.
[2] Kurse bei Firmen, Vereinen oder Schulen, die über die Unfallversicherungsträger
abgerechnet werden sollen, müssen mit den entsprechenden Abrechnungsformularen der
Unfallversicherungsträger belegt werden. Diese sind vom Auftraggeber im Vorfeld zu
beantragen, abzustempeln und zu unterschreiben. Hierzu beraten wir Sie gerne.
[3] Die Teilnehmenden müssen auf der Liste eingetragen sein und bestätigen die
Teilnahme zum Kursende mit eigenhändiger Unterschrift.
[4] Es können nur Abrechnungsformulare im Original angenommen werden; Kopien, E-Mails
oder Faxe können mit den Unfallversicherungsträgern nicht abgerechnet werden.
[5] Fehlende Abrechnungsformulare sind NotfallPLUS binnen 14 Werktagen nach dem
Kursdatum zur Verfügung zu stellen. Später eingereichte Formulare können nicht mehr
abgerechnet werden.
[6] Einzelne betriebliche Teilnehmende in öffentlichen Kursterminen müssen das
Abrechnungsformular am Kurstag vollständig, korrekt und im Original mitbringen. Andernfalls
kann keine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt werden. Wird das Formular nicht innerhalb
von 14 Werktagen nachgereicht, werden der/dem Teilnehmenden 70 € in Rechnung
gestellt (inklusive Bearbeitung und Versand der Bescheinigung); eine Quittung kann
ausgestellt werden. Diese Kosten können nachträglich nicht vom
Unfallversicherungsträger übernommen werden.
[7] Das Eintragen der Teilnehmenden erfolgt durch die beauftragende Firma über den
mit der Buchungsbestätigung übersandten Verwaltungslink (Vor- und
Nachname sowie Geburtsdatum). Wir bitten um Eintragung bis 48 Stunden vor Kursbeginn.
Alternativ können die Teilnehmerdaten bis 48 Stunden vor Kursbeginn per E-Mail an
info@notfall.plus gesendet werden.
[8] Die Beurkundung erfolgt nach Kursende durch die Teilnahmebescheinigung. Sie weist
die Teilnehmenden 24 Monate als betriebliche Ersthelfer aus. Bescheinigungen der
Grundausbildung („Erste Hilfe für alle Fälle“) werden auch zur Vorlage bei den
Führerscheinbehörden anerkannt. Bescheinigungen werden digital mit
QR-Echtheitsprüfung ausgestellt.
[9] Besonderheiten einzelner Träger:
[9.1] UK Hessen: Zusätzlich sind ein Genehmigungsschreiben und die
entsprechenden Kontingentscheine für die jeweiligen Teilnehmenden einzureichen.
[9.2] Unfallkasse Rheinland-Pfalz: Die Einrichtung muss im Vorfeld eine
Kostenübernahme beantragen und zum Kurs mitbringen.
[9.3] BGW: Die Teilnehmenden müssen im offiziellen BGW-Online-Portal
angemeldet werden; das Abrechnungsformular ist direkt über das Portal zu drucken. Eine
handschriftliche Eintragung ist nicht zulässig.
[9.4] BGN: Die Teilnehmenden müssen bis 14 Tage vor Kursbeginn im
offiziellen BGN-Online-Portal angemeldet werden; das Abrechnungsformular wird im Vorfeld
per Post oder E-Mail an den Betrieb geschickt. Ein alternatives Dokument ist nicht
zulässig.
§ 7 Transparente Preise
[1] Firmenangehörige nehmen an betrieblichen Ersthelferkursen kostenlos teil, wenn sie
ein gültiges und vollständiges Abrechnungsformular der Unfallversicherungsträger
vorweisen (siehe § 6).
[2] Bei Kursen bis 12 Teilnehmenden in Ihren eigenen Räumlichkeiten fallen
Inhouse-Gebühren in Höhe von 60 € je Kurstag für die zusätzliche Arbeits-
und Fahrzeit der Kursleitung an; ab 13–20 Teilnehmenden 120 € je Kurstag.
Diese Gebühren entfallen für Kurse in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
(z. B. Kindertagesstätten).
[3] Wird die Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmenden in einer Inhouse-Schulung
unterschritten, ist eine Ausfallgebühr von 60 € je fehlender Person bis 12
Teilnehmende zu entrichten.
[4] Teilnehmende, die nicht von einem Versicherungsträger übernommen werden
können, werden dem Unternehmen mit 60 € in Rechnung gestellt.
[5] Private Teilnehmende (Erste-Hilfe-Ausbildung für alle Zwecke,
Führerschein, Verein u. a.) zahlen eine Teilnahmegebühr von 70 € je
Person. Optional können Sehtest und Passbilder dazugebucht werden.
[6] „Erste Hilfe bei Tiernotfällen“: 75 € je Person (höhere
Materialkosten).
[7] Gruppenpreise für Vereine auf Anfrage.
[8] Brandschutzkurse: Mindestteilnehmerzahl 8 Personen. Preisstaffel:
8 Teilnehmende = 900 €, jede weitere Person 80 €; zzgl. einmaliger
Inhouse-Gebühr von 60 € je Kurstag.
[9] Kurse in Fremdsprachen (Englisch): Aufschlag von 200 € je Kurstag,
Abrechnung nach dem Kurstag.
[10] Kurse, die auf zwei Tage gesplittet werden müssen: Aufschlag von 400 €
(Wegfall eines gesamten Kurstages).
[11] Preise für besondere Kursformen (z. B. Erste Hilfe am Kind) auf Anfrage.
[12] Ersatzbescheinigungen werden gegen einen Kostenbeitrag von 10 €
ausgestellt.
Alle genannten Preise verstehen sich, soweit einschlägig, inklusive gesetzlicher
Umsatzsteuer; viele unserer Kurse sind nach § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerfrei
– die steuerliche Behandlung wird auf der Rechnung ausgewiesen.
§ 8 Haftung
[1] NotfallPLUS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet
NotfallPLUS nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den
vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
[2] Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für den
Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände sowie für den
Weg zur und von der Veranstaltungsstätte, soweit kein Fall von Absatz 1 vorliegt.
§ 9 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Kursorganisation, Beurkundung und Abrechnung
verarbeitet; bei Abrechnung über die Unfallversicherungsträger werden die
vorgeschriebenen Teilnehmerdaten an diese übermittelt. Einzelheiten, Rechtsgrundlagen,
Speicherfristen und Ihre Rechte finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.
§ 10 Verkauf von Waren
Die nachfolgenden Bestimmungen (§§ 11–13) gelten ergänzend für
alle Verträge über die Lieferung von Waren.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
[1] Kursbuchungen: Verbraucher (§ 13 BGB) haben bei online oder
per E-Mail geschlossenen Verträgen das Recht, binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss
ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Einzelheiten, die Folgen des Widerrufs und das
Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer
Widerrufsbelehrung. Findet der
Kurs auf ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist statt und wurde die Leistung
vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht; bei Widerruf nach teilweiser
Leistungserbringung ist anteiliger Wertersatz zu leisten.
[2] Warenlieferungen: Verbraucher können Verträge über die
Lieferung von Waren binnen vierzehn Tagen ab dem Tag widerrufen, an dem sie oder ein von
ihnen benannter Dritter die Waren in Besitz genommen haben. Im Falle des Widerrufs tragen
Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
[3] Ausschluss: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nicht
vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung
durch den Verbraucher maßgeblich ist (Sonderanfertigungen).
[4] Hygieneartikel: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei
versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur
Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
(z. B. sterile Verbandstoffe).
§ 12 Ausschluss für gewerbliche Käufer (B2B)
Das vorstehende Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher
(§ 13 BGB). Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen besteht kein
Widerrufs- oder Rückgaberecht.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von NotfallPLUS.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.
Stand: Juli 2026 · Ausbildungsbetrieb
NotfallPLUS Inh. Michelle Kimura · Kennziffer 8.2054 ·
© NotfallPLUS, alle Rechte vorbehalten.
